Es ist nicht erlaubt, Inhalte aus Kaufzeitungen (Text und Bild) ohne Genehmigung des Urhebers zu veröffentlichen. Die Dülmener Zeitung lebt davon, dass ihre Abonnenten sie kaufen. Wird die Zeitung
(oder auch nur Teile daraus) ungefragt an anderer Stelle publiziert, gefährdet das unsere wirtschaftliche Grundlage. Im Wiederholungsfalle müssen wir leider juristisch einschreiten, um unsere
Interessen zu schützen. Bitte fragen Sie uns, wir finden eigentlich immer einen Weg. Immerhin ist hier die Quelle genannt, aber auch das rechtfertigt die Veröffentlichung nicht.
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Markus Michalak (Freitag, 13 Dezember 2019 23:39)
Es ist nicht erlaubt, Inhalte aus Kaufzeitungen (Text und Bild) ohne Genehmigung des Urhebers zu veröffentlichen. Die Dülmener Zeitung lebt davon, dass ihre Abonnenten sie kaufen. Wird die Zeitung (oder auch nur Teile daraus) ungefragt an anderer Stelle publiziert, gefährdet das unsere wirtschaftliche Grundlage. Im Wiederholungsfalle müssen wir leider juristisch einschreiten, um unsere Interessen zu schützen. Bitte fragen Sie uns, wir finden eigentlich immer einen Weg. Immerhin ist hier die Quelle genannt, aber auch das rechtfertigt die Veröffentlichung nicht.